Vertragsstaaten völkerrechtlicher Verträge müssen bestimmte rechtliche und administrative Massnahmen ergreifen, um die eingegangenen Pflichten zu erfüllen. In diesem Abschnitt werden verschiedene Themen behandelt, die von den Verträgen abgedeckt sind, und im Zentrum der Aktivitäten des Beratungsdienstes stehen. Dazu gehören Themen, die im Rahmen der jüngsten Annahme internationaler Instrumente hervorgehoben wurden. So soll ein neuer Anreiz für Staaten geschaffen werden, Umsetzungsmassnahmen zu verabschieden.